Jahresabschluss 2023: Frist und Strafen für Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis spätestens 30. September 2023 beim Firmenbuchgericht einreichen.
Was sich im österreichischen Steuerrecht ändert und was das konkret für Ihr Unternehmen bedeutet.
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Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis spätestens 30. September 2023 beim Firmenbuchgericht einreichen.
Änderungen im UGB ab 2024: Neue Größenklassen beeinflussen die Rechnungslegung und den Abschluss von Kapitalgesellschaften.
Die Veräußerung einer Immobilie kann steuerfrei sein, wenn sie mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Einschränkungen beachten!
2025 werden Steuerstufen und -grenzen angehoben, was die Steuerlast verringert. Ein erster Entwurf liegt vor, Änderungen sind möglich.
Fristen im September 2024: Vorsteuerrückerstattung, Jahresabschluss, Einkommensteuer-Vorauszahlungen, Anspruchsverzinsung, Spendenbegünstigung und …
Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Geschäftstätigkeit, Steuern, Haftung, Geschäftsführung und Kapitalaufnahme.
Einheitliche Standards zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten ab dem 28.05.2024. Alles zu Kategorien, Bewertung und Offenlegung.
Ab 2024 treten neue Verrechnungspreisregeln für konzerninterne Finanztransaktionen in Kraft. Erhöhte Transparenz und Effizienz durch die TPA Group.
Ab 15. Juli 2024 kann der Handwerkerbonus für Handwerks- und Renovierungsarbeiten beantragt werden.
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen bieten eine innovative Lösung zur Finanzierung von Lieferanten, ohne dass diese eigenes Kapital aufbringen müssen.
Bei steuerfreien Immobilienverkäufen ist laut BFG-Erkenntnis vom 15. Juni 2022 keine Vorsteuerkorrektur erforderlich. Anpassung der Buchführung notwendig.
2024 können Arbeitgeber Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro abgabenfrei auszahlen. Wichtig: Prämie muss lohngestaltend geregelt sein. Kollektivvertrag prüfen!