Zwei Standorte im Inntal
Schwaz und Innsbruck — kurze Wege für Betriebe zwischen Unterland, Zentralraum und Oberland.
Die Geisler & Hirschberger GmbH ist in Schwaz und Innsbruck vertreten und betreut Tiroler Unternehmen von der Gründung bis zum laufenden Betrieb.
Geisler & Hirschberger GmbH
Schwaz und Innsbruck — kurze Wege für Betriebe zwischen Unterland, Zentralraum und Oberland.
Businessplan, Liquiditätsplanung, Rechtsformwahl, NeuFöG, Bankgespräch: die ersten Entscheidungen werden begleitet, nicht nur die späteren Erklärungen.
Software- und Hardwareauswahl, Zeit- und Ablaufplan, Einschulung für das ganze Team — vor Ort in der Kanzlei oder online.
Mag. Markus Geisler, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, führt die Geisler & Hirschberger GmbH mit Standorten in Schwaz und Innsbruck. Die Kanzlei betreut Tiroler Unternehmen quer durch alle Branchen und Größen.
Ein Schwerpunkt liegt auf Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern. Die Begleitung beginnt vor der Gründung — bei Businessplan, Liquiditätsplanung und Rechtsformwahl — und läuft engmaschig durch das erste Geschäftsjahr, in dem die meisten Fragen auftauchen.
Für den Umstieg auf digitale Buchhaltung gibt es einen begleiteten Weg: Auswahl der Software, Klärung der Hardware, ein Zeit- und Ablaufplan, Einschulung des Teams und ein fester Ansprechpartner für die Zeit nach der Umstellung.
Schreiben Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen eine Einschätzung, keine Standardantwort — und ein konkretes Angebot erst, wenn klar ist, was Sie brauchen.
Schwaz
Münchner Straße 22, 6130 Schwaz
Innsbruck
Anichstraße 4, 6020 Innsbruck
Die Geisler & Hirschberger GmbH ist in der Münchner Straße 22 in 6130 Schwaz und in der Anichstraße 4 in 6020 Innsbruck vertreten. Ansprechpartner ist Mag. Markus Geisler.
Mit der Frage, wie das Geschäft in den ersten zwölf Monaten rechnen soll. Daraus ergeben sich Rechtsform, Finanzierungsbedarf und Steuervorauszahlung. Die Kanzlei unterstützt bei Businessplan, Liquiditätsplanung, Bankgespräch, gewerberechtlichen Voraussetzungen, NeuFöG-Antrag und der Anmeldung von Mitarbeitern.
Ja. Der Umstieg bringt unabhängig von Größe und Rechtsform Zeit- und Kostenersparnis. Begleitet werden die Auswahl passender Software, die benötigte Hardware, ein Zeitplan für den Umstieg, die Einschulung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Support danach.
Buchhaltungsunterlagen, Aufzeichnungen und Belege sind grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren; die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, für das gebucht wurde. Für elektronisch erbrachte Leistungen und EU-OSS-Unterlagen gelten zehn Jahre, für bestimmte Grundstücksunterlagen 22 Jahre.
Nicht in erster Linie, um Erklärungen abzugeben — das ist der sichtbare Teil. Der Nutzen liegt davor: bei der Wahl der Rechtsform, beim Zeitpunkt von Investitionen, bei der Höhe der Vorauszahlungen und bei der Frage, welche Gestaltung hält und welche bei einer Prüfung fällt.