Erfahrung im Tourismus
Saisonbetriebe rechnen anders: schwankende Auslastung, Saisonpersonal, gemischte Umsatzsteuersätze. Hier sitzt die Beratung, die das kennt.
Prodinger Leitinger & Partner in der Karolingerstraße betreut Salzburger Unternehmen — mit besonderer Erfahrung in Tourismus, Hotellerie und Gastronomie.
Prodinger Leitinger & Partner Steuerberatung GmbH & Co KG
Saisonbetriebe rechnen anders: schwankende Auslastung, Saisonpersonal, gemischte Umsatzsteuersätze. Hier sitzt die Beratung, die das kennt.
Die Kanzlei gehört zur Prodinger Gruppe. Für Spezialfragen — von der Betriebsberatung bis zur Förderabwicklung — gibt es Zugriff auf Fachleute.
Kassensystem, Buchungsplattform und Zahlungsdienstleister werden über Schnittstellen eingebunden. Was das System schon weiß, muss niemand abtippen.
Die Prodinger Leitinger & Partner Steuerberatung GmbH & Co KG betreut von Salzburg aus Unternehmen aus Tourismus, Handel, Gewerbe und Dienstleistung. Ansprechpartner im BILLUP-Verbund ist Mag. Manfred Leitinger, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder.
Im Tourismus zeigt sich besonders deutlich, warum eine laufende digitale Buchhaltung mehr bringt als eine jährliche Abrechnung: Saisonbetriebe müssen früh wissen, wie eine Saison läuft, um bei Personal, Einkauf und Investitionen noch reagieren zu können.
Die Kanzlei übernimmt neben der laufenden Buchhaltung die Lohnverrechnung inklusive Saisonpersonal, Jahresabschlüsse und die Vertretung in Betriebsprüfungen.
Schreiben Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen eine Einschätzung, keine Standardantwort — und ein konkretes Angebot erst, wenn klar ist, was Sie brauchen.
Salzburg
Karolingerstraße 1, 5020 Salzburg
Prodinger Leitinger & Partner Steuerberatung GmbH & Co KG, Karolingerstraße 1, 5020 Salzburg. Ansprechpartner ist Mag. Manfred Leitinger. Telefonisch erreichbar unter +43 662 902020.
Vor allem die Lohnverrechnung: An- und Abmeldungen von Saisonkräften, Sonderregeln bei Kost und Quartier, kollektivvertragliche Zuschläge. Dazu kommen gemischte Umsatzsteuersätze bei Nächtigung, Verpflegung und Getränken. Beides ist fehleranfällig und wird bei Prüfungen genau angesehen.
In der Regel ja. Gängige Registrierkassen und Hotelsoftware liefern Exportformate, die sich automatisiert einlesen lassen. Welche Variante bei Ihrem System funktioniert, klären wir vor der Umstellung.
Freiwillige Trinkgelder an Arbeitnehmer sind unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuerfrei, sozialversicherungsrechtlich gelten aber Pauschalen. Bei Trinkgeld, das dem Betrieb zufließt, sieht die Behandlung anders aus. Wir richten die Erfassung so ein, dass die Unterscheidung von vornherein sauber läuft.
Ja, im gesamten Bundesland und darüber hinaus. Für die laufende Betreuung ist die Entfernung ohne Bedeutung.