Wachstumschancengesetz (DE): Was sich für Immobilien ändert
Entdecken Sie die wichtigsten Änderungen und potenziellen Auswirkungen des kürzlich in Deutschland verabschiedeten Wachstumsgesetzes auf den Immobiliensektor.
Der Deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Steuerreform verabschiedet, das tiefgreifende Veränderungen im Immobiliensektor mit sich bringt. Die wichtigsten Punkte sind:

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Angepasste AfA-Regelungen: Für neue Wohngebäude gibt es jetzt einen erhöhten linearen AfA-Satz von drei Prozent, gültig ab 2023. Zusätzlich ermöglicht das Gesetz eine individuelle AfA-Berechnung basierend auf der tatsächlichen Nutzungsdauer.
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Degressive AfA für neue Gebäude: Zur Förderung des Wohnungsbaus erlaubt das Gesetz nun eine degressive Abschreibung für Wohngebäude, die seit 2006 errichtet oder erworben wurden.
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Steuerfreigrenze für Mieteinnahmen: Ab 2024 sind Mieteinnahmen bis zu 1.000,- € steuerfrei.
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Erhöhte Freigrenze für Grundstücksveräußerungen: Die Freigrenze für private Grundstücksverkäufe steigt 2024 von 600,- € auf 1.000,- €.
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Erweiterte DAC 6 Meldepflicht: Das Gesetz führt eine Meldepflicht für Steuerkonstruktionen ein, die bestimmte Immobilientransaktionen betreffen.
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Steuererleichterungen für Wohnungsgenossenschaften: Wohnungsgenossenschaften profitieren ab 2023 von einer erweiterten Körperschaftsteuerbefreiung, die nun auch Einnahmen aus Solarstromerzeugung einschließt.
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Besteuerung von Immobilienkapitalgesellschaften in Investmentfonds: Neue Regelungen zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilienkapitalgesellschaften treten in Kraft.
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Grunderwerbsteuerbefreiung ab 2024: Personengesellschaften erhalten eine Steuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen, wirksam ab 2024.
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Der Deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Steuerreform verabschiedet, das tiefgreifende Veränderungen im Immobiliensektor mit sich bringt. Die wichtigsten Punkte sind:
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Angepasste AfA-Regelungen: Für neue Wohngebäude gibt es jetzt einen erhöhten linearen AfA-Satz von drei Prozent, gültig ab 2023. Zusätzlich ermöglicht das Gesetz eine individuelle AfA-Berechnung basierend auf der tatsächlichen Nutzungsdauer.
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Degressive AfA für neue Gebäude: Zur Förderung des Wohnungsbaus erlaubt das Gesetz nun eine degressive Abschreibung für Wohngebäude, die seit 2006 errichtet oder erworben wurden.
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Steuerfreigrenze für Mieteinnahmen: Ab 2024 sind Mieteinnahmen bis zu 1.000,- € steuerfrei.
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Erhöhte Freigrenze für Grundstücksveräußerungen: Die Freigrenze für private Grundstücksverkäufe steigt 2024 von 600,- € auf 1.000,- €.
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Erweiterte DAC 6 Meldepflicht: Das Gesetz führt eine Meldepflicht für Steuerkonstruktionen ein, die bestimmte Immobilientransaktionen betreffen.
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Steuererleichterungen für Wohnungsgenossenschaften: Wohnungsgenossenschaften profitieren ab 2023 von einer erweiterten Körperschaftsteuerbefreiung, die nun auch Einnahmen aus Solarstromerzeugung einschließt.
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Besteuerung von Immobilienkapitalgesellschaften in Investmentfonds: Neue Regelungen zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilienkapitalgesellschaften treten in Kraft.
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Grunderwerbsteuerbefreiung ab 2024: Personengesellschaften erhalten eine Steuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen, wirksam ab 2024.
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