Klimabonus 2023
Klimabonus 2023: 110 bis 220 Euro je nach Anbindung des Hauptwohnsitzes, Auszahlung ab Herbst automatisch. Wer Anspruch hat und wie die Kategorien gelten.
Klimaschutz bleibt auch 2023 enorm wichtig. Mit dem Klimabonus 2023 soll weiterhin klimafreundliches Verhalten belohnt werden. Steuern auf fossile Brennstoffe wurden in den letzten Jahren und Monaten angehoben, um einen sogenannten Lenkungseffekt zu erzielen. Schließlich ist es ja eine der vielen Ziele im Abgabenrecht, dass die Bevölkerung durch gezielte Besteuerungsmaßnahmen auch Verhaltensänderungen an den Tag legt.
Die stärkere Besteuerung von CO2-Verbrauch sollte aber durch die gleichzeitige Einführung des Klimabonus die Bevölkerung mit weniger Einkommen finanziell nicht zu stark belasten. Aus diesem Grund wurde der Klimabonus eingeführt, der jährlich in Form eines Pauschalbetrages einen Teil der CO2-Steuern retour gibt.

Wer bekommt den Klimabonus 2023?
Alle Menschen, deren Hauptwohnsitz im Jahr 2023 für mindestens 183 Tage in Österreich liegt. Der Klimabonus steht unabhängig von Alter oder Staatsbürgerschaft zu. Nicht-Österreicher:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Wie & wann kommt der Klimabonus?
Zwischen Herbst 2023 und Frühjahr 2024 wird der Klimabonus entweder direkt aufs Konto überwiesen oder als Gutschein per Post zugestellt. Die Auszahlung erfolgt automatisch, ohne dass man etwas dafür tun muss.
Alle, die regelmäßig Geld vom Staat überwiesen bekommen oder die aktuellen Bankdaten in FinanzOnline eingetragen haben, bekommen den Klimabonus 2023 automatisch überwiesen.
Der Klimabonus kommt als RSa-Brief per Post, wenn keine Bankdaten bekannt sind.
Wie hoch ist der Klimabonus 2023?
Anders als 2022 ist der Klimabonus heuer regional unterschiedlich gestaffelt. Die Höhe hängt davon ab, wie gut man am Hauptwohnsitz mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Krankenhäusern, Ärzt:innen, etc. versorgt ist.
Jede:r bekommt den Sockelbetrag von € 110,-. Je nach Wohnort kommt ein Regionaufschlag in Höhe von € 40,-, € 75,- oder € 110,- dazu. Wenn für ein minderjähriges Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wurde, dann wird der Klimabonus an den entsprechenden Elternteil ausbezahlt. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten stets den vollen Betrag von € 220,-
Die Kategorien im Überblick
| Kategorie | Anbindung am Hauptwohnsitz | Sockelbetrag | Regionalausgleich | Klimabonus 2023 |
|---|---|---|---|---|
| I | Urbane Zentren mit hochrangigem öffentlichem Verkehr | 110 € | – | 110 € |
| II | Zentren mit guter Basisversorgung und gutem öffentlichem Verkehr | 110 € | 40 € | 150 € |
| III | Zentren mit zumindest Basisversorgung und guter Anbindung | 110 € | 75 € | 185 € |
| IV | Ländlicher Raum mit geringer Anbindung an den öffentlichen Verkehr | 110 € | 110 € | 220 € |
Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten unabhängig vom Wohnort den vollen Betrag von 220 €.
Im Vorjahr wurde der Klimabonus wegen der Teuerung stark angehoben und durch den sog Anti-Teuerungsbonus sogar verdoppelt. Das gibt es heuer nicht mehr. Die Abwicklung der alljährlichen Auszahlung erfolgt durch das Umweltministerium. Das Finanzamt hat also mit diesem Thema gar nichts zu tun.
Weiterführende Links
-
Erste Anlaufstelle bei weiteren Fragen ist die Klimabonus Hotline unter 0800 8000 80 oder die Seite https://www.klimabonus.gv.at/fragen-und-antworten/
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Klimaschutz bleibt auch 2023 enorm wichtig. Mit dem Klimabonus 2023 soll weiterhin klimafreundliches Verhalten belohnt werden. Steuern auf fossile Brennstoffe wurden in den letzten Jahren und Monaten angehoben, um einen sogenannten Lenkungseffekt zu erzielen. Schließlich ist es ja eine der vielen Ziele im Abgabenrecht, dass die Bevölkerung durch gezielte Besteuerungsmaßnahmen auch Verhaltensänderungen an den Tag legt.
Die stärkere Besteuerung von CO2-Verbrauch sollte aber durch die gleichzeitige Einführung des Klimabonus die Bevölkerung mit weniger Einkommen finanziell nicht zu stark belasten. Aus diesem Grund wurde der Klimabonus eingeführt, der jährlich in Form eines Pauschalbetrages einen Teil der CO2-Steuern retour gibt.
Wer bekommt den Klimabonus 2023?
Alle Menschen, deren Hauptwohnsitz im Jahr 2023 für mindestens 183 Tage in Österreich liegt. Der Klimabonus steht unabhängig von Alter oder Staatsbürgerschaft zu. Nicht-Österreicher:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Wie & wann kommt der Klimabonus?
Zwischen Herbst 2023 und Frühjahr 2024 wird der Klimabonus entweder direkt aufs Konto überwiesen oder als Gutschein per Post zugestellt. Die Auszahlung erfolgt automatisch, ohne dass man etwas dafür tun muss.
Alle, die regelmäßig Geld vom Staat überwiesen bekommen oder die aktuellen Bankdaten in FinanzOnline eingetragen haben, bekommen den Klimabonus 2023 automatisch überwiesen.
Der Klimabonus kommt als RSa-Brief per Post, wenn keine Bankdaten bekannt sind.
Wie hoch ist der Klimabonus 2023?
Anders als 2022 ist der Klimabonus heuer regional unterschiedlich gestaffelt. Die Höhe hängt davon ab, wie gut man am Hauptwohnsitz mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Krankenhäusern, Ärzt:innen, etc. versorgt ist.
Jede:r bekommt den Sockelbetrag von € 110,-. Je nach Wohnort kommt ein Regionaufschlag in Höhe von € 40,-, € 75,- oder € 110,- dazu. Wenn für ein minderjähriges Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wurde, dann wird der Klimabonus an den entsprechenden Elternteil ausbezahlt. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten stets den vollen Betrag von € 220,-
Die Kategorien im Überblick
| Kategorie | Anbindung am Hauptwohnsitz | Sockelbetrag | Regionalausgleich | Klimabonus 2023 |
|---|---|---|---|---|
| I | Urbane Zentren mit hochrangigem öffentlichem Verkehr | 110 € | – | 110 € |
| II | Zentren mit guter Basisversorgung und gutem öffentlichem Verkehr | 110 € | 40 € | 150 € |
| III | Zentren mit zumindest Basisversorgung und guter Anbindung | 110 € | 75 € | 185 € |
| IV | Ländlicher Raum mit geringer Anbindung an den öffentlichen Verkehr | 110 € | 110 € | 220 € |
Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten unabhängig vom Wohnort den vollen Betrag von 220 €.
Im Vorjahr wurde der Klimabonus wegen der Teuerung stark angehoben und durch den sog Anti-Teuerungsbonus sogar verdoppelt. Das gibt es heuer nicht mehr. Die Abwicklung der alljährlichen Auszahlung erfolgt durch das Umweltministerium. Das Finanzamt hat also mit diesem Thema gar nichts zu tun.
Weiterführende Links
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Erste Anlaufstelle bei weiteren Fragen ist die Klimabonus Hotline unter 0800 8000 80 oder die Seite https://www.klimabonus.gv.at/fragen-und-antworten/
