Steuernews

Kleinbetragsrechnung bis 400 Euro: Vereinfachte Angaben nutzen

Für Rechnungen bis 400 Euro brutto gelten vereinfachte Pflichtangaben. Was eine Kleinbetragsrechnung enthalten muss – und was entfallen kann.

Kleinbetragsrechnung bis 400 Euro – vereinfachte Angaben

Nicht jede Rechnung muss alle Pflichtangaben enthalten. Für kleinere Beträge sieht das Umsatzsteuergesetz Erleichterungen vor – die sogenannte Kleinbetragsrechnung.

Bis 400 Euro gelten Erleichterungen

Für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag (brutto) bis 400 Euro gelten vereinfachte Anforderungen. Es sind weniger Angaben erforderlich als bei einer vollständigen Rechnung – das erleichtert die Abwicklung von Bargeschäften und kleinen Beträgen.

Diese Angaben sind erforderlich

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung
  • Tag der Lieferung oder Leistung bzw. Leistungszeitraum
  • Ausstellungsdatum
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz

Die UID-Nummer des Empfängers und eine getrennte Ausweisung von Entgelt und Steuer sind bei der Kleinbetragsrechnung nicht zwingend erforderlich.

Fazit

Die Kleinbetragsrechnung spart Aufwand bei kleinen Beträgen. Wichtig: Die 400-Euro-Grenze bezieht sich auf den Bruttogesamtbetrag. Eine gute Rechnungslösung erkennt automatisch, welche Angaben nötig sind.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at), Wirtschaftskammer Österreich (wko.at). Stand: Mai 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.